Preise

Eventuelle zusätzliche Kosten

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Nettopreise.

Besondere Aufstiegsgenehmigungen müssen gegebenfalls bei folgenden Einsätzen beantragt werden:

  1. 100m Abstand zu Bundesstraßen/Bundesautobahnen
  2. 100m Abstand zu Bahnstrecken und Bahnanlagen
  3. 100m Abstand zu Bundeswasserstraßen
  4. Fliegen über Naturschutzgebieten
  5. Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km – und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km
  6. Menschenansammlungen
  7. Heliports und Helikopter-Landeplätze
  8. Krankenhäuser
  9. Industrieanlagen
  10. Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
  11. militärischen Anlagen und Organisationen
  12. Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
  13. Flughöhe von 120m wird nicht überschritten
  14. 1:1 Regel kann angewendet werden
  15. Fliegen auf Sicht

Gesonderte Anfragen für Aufträge in diesen Bereichen, werden vor Auftragsannahme geprüft, ob eine Freigabe stattfinden kann.