Auf Wunsch können wir Ihnen auch ein individuelles Angebot unterbreiten. Die Kosten und Preise variieren je nach Art des Projekts, der benötigten Flugdauer und der gewünschten Nachbearbeitung. Kontaktieren Sie uns für ein auf Sie abgestimmtes Angebot! Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular.
*der Basispreis bezieht sich auf die im jeweiligen Bundle aufgezeigten Aktionen. Zusätzlich können je nach Auftrag gesonderte Kosten hinzukommen
Eventuelle zusätzliche Kosten
Art | Preis | Info |
---|---|---|
Panoramafoto | 29,99 € pro Foto | |
Videoschnitt/Bearbeitung extra, Fotobearbeitung – Entfernung von ungewünschten Objekten, ändern von Hintergründen etc. | Std./69,90 € | |
einfaches Nutzungsrecht | inklusive | Benennung des Urhebers (z.B. im Impressum etc..) |
erweiterte Nutzungsrechte, z.B. für Werbung, Fremdmedien etc. | 120 € einmalig pro Projekt | Benennung des Urhebers (z.B. im Impressum etc..) das einfache Nutzungsrecht ist im Preis inkludiert |
ab 30km Anfahrt | 0,50 €/km | |
Aufstiegsgenehmigung für bestimmte Geozonen (falls erforderlich). Wird vor Auftrag geprüft. | ab 60 € | Darunter fallen z.B. Naturschutzgebiete, Autobahn/Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Schienenverkehr etc. |
Einbindung von Hintergrundmusik (Video) | Paket E und F inklusive | gemafreie Sounds (Lizenzen 50 € – 100 €) |
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise sind Nettopreise.
Besondere Aufstiegsgenehmigungen müssen gegebenfalls bei folgenden Einsätzen beantragt werden:
- 100m Abstand zu Bundesstraßen/Bundesautobahnen
- 100m Abstand zu Bahnstrecken und Bahnanlagen
- 100m Abstand zu Bundeswasserstraßen
- Fliegen über Naturschutzgebieten
- Fliegen in einem seitlichen Abstand zu Flughäfen von unter 1 km – und in Verlängerung der Start- und Landebahn näher als 5km
- Menschenansammlungen
- Heliports und Helikopter-Landeplätze
- Krankenhäuser
- Industrieanlagen
- Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs
- militärischen Anlagen und Organisationen
- Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Flughöhe von 120m wird nicht überschritten
- 1:1 Regel kann angewendet werden
- Fliegen auf Sicht
Gesonderte Anfragen für Aufträge in diesen Bereichen, werden vor Auftragsannahme geprüft, ob eine Freigabe stattfinden kann.